Die baden-württembergischen Fußballverbände sprechen sich einhellig für die Beendigung der Saison 2019/20 zum 30. Juni 2020 aus. Die Entscheidung zwischen diesem Modell oder der Alternative „Fortsetzung der Saison über den 30.06.2020 hinaus“ trifft ein außerordentlicher Verbandstag im Juni. Folgen die Delegierten des Verbandstages dem Vorschlag der Verbandsspitze gibt es heuer von der Verbands- bis hinunter zur Kreisliga keine Absteiger. DIe SGSO darf in dem Fall auch in der nächsten Saison in der Bezirksliga spielen.
Derzeit ist weiterhin „nicht abschätzbar“, wann Mannschaftssport – also u.a. Fußballspiele im eigentlichen Sinne – wieder erlaubt sein werden. Die Gremien aller drei Fußball-Landesverbände sehen daher keine Möglichkeiten mehr, die Meisterschaftsrunden regulär bis zum 30.6. zu beenden. Vor diesem Hintergrund ist darüber zu entscheiden, wie mit den bisher absolvierten Meisterschaftsspielen umzugehen ist. Der SBFV hat alle möglichen Szenarien ausgiebig geprüft, insbesondere auch auf deren rechtliche Vertretbarkeit.
Als die beiden einzigen, umsetzbaren Optionen bleiben demnach: Erstens die Beendigung der Saison regulär zum 30.06.2020 mit Wertung der bisher sportlich erzielten Ergebnisse. Oder zweitens die Fortführung der Saison über den 30.06.2020 hinaus mit frühestem Start am 01.09.2020. Gelten soll die Entscheidung in allen Spielklassen der Herren, Frauen und Jugend von den Verbandsliga bis zu den Kreisligen. Offen gelassen werden soll weiterhin die Möglichkeit, die verbleibenden Spiele im SBFV-Rothaus-Pokal 2019/20 auch noch nach dem 30. Juni 2020 auszutragen. Hier können individuelle Lösungen mit den wenigen im Pokal verbliebenen Vereine gesucht werden. Dies gilt zunächst auch für die Verbandspokal-Wettbewerbe der Jugend und der Frauen sowie die Bezirkspokal-Wettbewerbe.
Beendigung der Meisterschaftssaison mit Wertung nach Quotienten-Regelung: direkte Aufsteiger, aber keine Absteiger
In der Variante, das Spieljahr 2019/20 zum 30. Juni 2020 zu beenden, werden keine Meisterschaftsspiele mehr ausgetragen. Die direkten Aufsteiger der einzelnen Spielklassen sollen über den Quotienten der bisher erzielten Punkte und der ausgetragenen Spiele ermittelt werden. Meister und direkter Aufsteiger ist die Mannschaft mit dem höchsten Quotienten. In Staffeln, in den es neben dem Meister weitere direkte Aufsteiger gibt, sollen diese ebenfalls aufsteigen. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Aufsteiger anhand sportlicher Kriterien ermittelt werden können, und zwar so rechtzeitig, dass diesen in jedem Fall die Teilnahme am Spielbetrieb der übergeordneten Liga im Spieljahr 2020/21 möglich ist. Die Quotienten-Regelung hat gegenüber der Alternative, z.B. den Aufsteiger anhand der Vorrundentabelle zu ermitteln, den Vorteil, dass jedes ausgetragene Spiel tatsächlich berücksichtigt wird und dies der Absolvierung sämtlicher Meisterschaftsspiele am nächsten kommt. Weitere Platzierungen, die zur Teilnahme an Relegations- oder Aufstiegsspielen berechtigten, sollen nicht ermittelt werden.
Absteiger sollen nicht ermittelt werden, dies vor dem Hintergrund, dass ein Abstieg nicht nur sportlich, sondern auch wirtschaftlich in der Regel schwerer wiegt als ein Nichtaufstieg und daher nicht auf Grundlage einer Quotienten-Regelung erfolgen soll. Dies hat zur Folge, dass im darauffolgenden Spieljahr aufgrund der Aufstockung ein verschärfter Abstieg erfolgen muss, was aber vertretbar erscheint.
Fortsetzung der Saison 2019/20 über den 30.06.2020 hinaus
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Spielzeit 2019/20 nach einer längeren Pause frühestens ab dem 1. September 2020 fortzusetzen. Dafür spricht, dass Meister, Aufsteiger sowie Absteiger im Rahmen einer vollständigen Spielrunde ermittelt werden. Dagegen spricht aber insbesondere das Risiko, Aufsteiger erst zu einem Zeitpunkt ermitteln zu können, zu dem übergeordnete Spielklassen bereits den Spielbetrieb des Spieljahres 2020/21 wieder begonnen haben. Zudem würde die Saison erst nach der Transferperiode vom 1. Juli bis 31. August 2020 fortgesetzt werden, so dass gravierende Veränderungen der Mannschaftskader und somit deutlich geänderte Wettbewerbsbedingungen zu erwarten sind. Auch im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen bestehen erhebliche rechtliche Bedenken.
Gemeinsamer Weg in Baden-Württemberg: Vorschlag durch Verbände, Entscheidung durch Vereine
Nach Abwägung aller relevanten Aspekte ist das Modell „Weiterspielen“ aus Sicht der Verbandsgremien weniger interessengerecht. Daher sprechen sich die Gremien der drei Fußballverbände für die Beendigung der Saison 2019/20 zum 30.06.2020 aus.
Nach den Beschlüssen des SBFV-Verbandsvorstandes wird nun ein außerordentlicher Verbandstag im Juni 2020 einberufen, der voraussichtlich virtuell stattfinden wird. Darüber hinaus werden die SBFV-Mitgliedsvereine, die schriftlich, sowie in einer am Abend folgenden Info-Videokonferenz umfassend informiert werden, die Gelegenheit haben, sich zu äußern. Schließlich soll eine endgültige Bestätigung der Beschlussfassung durch die Delegierten des außerordentlichen Verbandstages erfolgen. Im Rahmen dieser Beschlussfassung soll auch die Möglichkeit bestehen, alternativ für eine Saisonfortsetzung ab dem 1. September 2020 zu stimmen.
Entscheidung über den Spielmodus 2020/21 erfolgt später
Offenbleiben muss zunächst noch, in welchem Spielmodus die Saison 2020/21 ausgetragen wird. Selbstverständlich bleibt es unser Ziel, die Meisterschaftsrunden in der kommenden Saison im gewohnten Rahmen mit Hin- und Rückspielen unter Zuschauerbeteiligung auszutragen. Daran werden wir alles setzen. Die weiteren Entwicklungen sind aktuell jedoch nicht abschätzbar.